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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Entlastung des Vorstands
von: Adler ()
Datum: 20.03.2014

Hallo,
ich habe drei Fragen:

1.) Laut Satzung ist unsere MV u.a. zuständig für den "Beschluss über die Entlastung desVorstands".
Der Vorstand besteht aus 2 bis 4 Personen. Kann der Vorstand nur als Ganzes entlastet werden? Oder
besteht auch die Möglichkeit, die MV über die Entlastung der einzelnen Vorstandsmitglieder abstimmen
zu lassen?

2.) Welche Rechtsfolgen hat eine Entlastung? Ist der Vorstand dann von jeglicher Haftung freigestellt, auch wenn danach noch Unregelmäßigkeiten usw. festgestellt werden?

3.) Welche Folgen hat es, wenn die MV dem Vorstand bzw. einzelnen Vorstandsmitgliedern die Entlastung nicht erteilt?

Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar, Adler

Re: Entlastung des Vorstands
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 21.03.2014

1. Wenn die Satzung das nicht anders regelt, kann der Vorstand auch einzeln entlastet werden.

2. Entlastung bedeutet, dass der Verein auf eine Inhaftungnahme des Vorstandes für Schäden, die er dem Verein verursacht hat, verzichtet. Die Enlastung gilt aber nur für Tatsachen, die dem Verein (der MV) bekannt waren oder bekannt sein mussten. Also nicht für später bekannt gewordene Unregelmäßigkeiten.

3. Das bedeutet lediglich, dass sich der Verein Ansprüche offen hält. Das heißt aber noch nicht, dass er sie auch geltend macht. Insofern ist die verweigerte Entlastung nicht kritisch - zumindest nicht, was die Haftung anbelangt. Es stellt sich aber natürlich die Frage, warum die MV kein ausreichendes Vertrauen in die Arbeit des Vorstands hat.