Urheberrecht
von: Salentin ()
Datum: 20.03.2014
Guten Morgen,
wir haben im Verein ein engagiertes Mitglied beauftragt Fotos von Aktivitäten (Veranstaltungen) Fotos zu machen. Diese Fotos macht er mit seiner eigenen Aussrüstung. Wenn es um die Presseveröffentlichung (Tageszeitung) geht, besteht er darauf dass als Bildunterschrift sein Name steht, was die Redaktion der Zeitung jedoch nicht macht. Sie schreibt lediglich den Namen des Vereins als Bildunterschrift. Das Mitglied hält jetzt weitere Fotos zurück und besteht darauf, dass sein Name als Bildunterschrift kommt. Bei wem liegt das Recht? Gehören die Bilder durch die Beauftragung beim Verein oder bei ihm als "Hersteller"?
Vielen Dank
Uli