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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Haftung Vorstand für "Altlasten"
von: Stuttgart21b ()
Datum: 11.03.2014

Hallo! In unserem Verein wurden leider "Schulden" angehäuft (hängt mit dem Vereinsgelände und dem Vereinsheim zusammen). Jetzt wurde ich gefragt, ob ich eine Funktion im neuen Vorstand einnehmen möchte. Hafte ich da etwa auch, falls der Verein nun insolvent wird? Gruss aus Stuttgart

Re: Haftung Vorstand für "Altlasten"
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 11.03.2014

Ist der Verein nur verschuldet oder überschuldet? Im ersten Fall wäre das kein Insolvenzgrund, im zweiten müsste evtl. Insolvenz angemeldet werden, um eine persönliche Haftung wegen Insolvenzverschleppung zu vermeiden.

Re: Haftung Vorstand für "Altlasten"
von: Stuttgart21b ()
Datum: 24.03.2014

In welchem Fall bzw. in welcher Schuldenhöhe spricht man denn von "Überschuldung" oder
gibt es eine Grenze pro Person (ggf. im Verhältnis zum Beitrag?) ?
Schon jetzt vielen Dank für die Hilfe.

Re: Haftung Vorstand für "Altlasten"
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 24.03.2014

Überschuldung liegt generell vor, wenn die Verbindlichkeiten des Vereins höher sind als das Vermögen (inklusive Sachvermögem und Forderungen).
Nach der BGH-Rechtsprechung wird das aber weit ausgelegt. Es muss also auch die wirtschaftliche Perspektive (künftige Erträge) miteinbezogen werden.