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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Stimmrecht von Organmitgliedern bei Neuwahl
von: Frager123 ()
Datum: 11.03.2014

Hallo!
In unserem Kreisverband haben nicht nur die Delegierten eine Stimme, sondern auch jedes einzelne Kreisvostandsmitglied sowie Kreisbeiratsmitglied.
Nun stehen wieder Neuwahlen an. Dürfen die Funktionsträger überhaupt bei den Wahlen (mit ihrer Stimme als Funktionsträger) mit abstimmen oder erlischt das Stimmrecht zu Beginn des TOP Wahlen?
Wie sieht es dann mit der Übertragung des Stimmrechts auf das neu gewählte Organmitglied aus?
Schon jetzt vielen Dank!
Mit sportlichem Gruß Thomas G.

Re: Stimmrecht von Organmitgliedern bei Neuwahl
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 11.03.2014

Für Wahlen gilt das Stimmverbot des § 34 BGB nicht. Es dürfen also alle mitstimmen, die auch sonst Stimmrecht haben.

Die Übertragung des Stimmrechts muss sich aus der Satzung oder der Organstellung ergeben, auch da sehe ich kein Rechtsgeschäft bei dem das Stimmverbot des § 34 BGB gilt.

Re: Stimmrecht von Organmitgliedern bei Neuwahl
von: Frager123 ()
Datum: 11.03.2014

Wolfgang Pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Für Wahlen gilt das Stimmverbot des § 34 BGB
> nicht. Es dürfen also alle mitstimmen, die auch
> sonst Stimmrecht haben.
>
> Die Übertragung des Stimmrechts muss sich aus der
> Satzung oder der Organstellung ergeben, auch da
> sehe ich kein Rechtsgeschäft bei dem das
> Stimmverbot des § 34 BGB gilt.


Sorry, leider hab ich das noch nicht so ganz verstanden. Mir geht es darum ob die Vorstands- und Beirtasmitglieder ihr Stimmrecht
a) bei den Wahlen (auch in die eigene Funktion) wahrnehmen dürfen oder ob die Amtszeit und damit das Stimmrecht quasi zu Beginn der Wahlgänge erlischt. oder
b) ob sie auch weiterhin im Rahmen der Sitzung "ihr" Stimmrecht (aus der Funktion heraus) wahrnehmen dürfen, auch wenn ein anderer bei den Walen die Funktion erhält.

Re: Stimmrecht von Organmitgliedern bei Neuwahl
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 11.03.2014

Wenn das Stimmrecht ans Amt gebunden ist, endet es mit dem Amt. D.h. bei der Neuwahl darf das Organmitglied mitstimmen. Sobald die Wahl erfolgt ist (noch in der gleichen Sitzung), ist seine Amtszeit beendet, folglich erlischt das Stimmrecht.

Re: Stimmrecht von Organmitgliedern bei Neuwahl
von: Frager 123 ()
Datum: 24.03.2014

... und wird danach von dem neuen Funktionsträger wahrgenommen ?
Sorry, dass ich so nachfrage, aber es geht wohl auch eher um den "persönlichen Part".

Endet letztendlich die Funktion mit Neuwahl des Nachfolgers und nicht schon mit Aufruf
des TOP für Neuwahlen?

Mille gracie für die Geduld.

Re: Stimmrecht von Organmitgliedern bei Neuwahl
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 24.03.2014

Üblicherweise (wenn die Satzung das nicht anders regelt) beginnt das Amt mit der Annahme der Wahl. Zu diesem Zeitpunkt endet die Amtsperiode des Vorgängers (wenn er nicht schon vorher aus dem Amt schied, z.B. durch Ablauf der Amtsperiode). Der entscheidende Zeitpunkt ist also dieser Abschluss der Vorstandsbestellung, nicht der Aufruf des TOP.