Re: Finanzierung Vereinsausflug
von: Birgit123 ()
Datum: 27.02.2014
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!
folgenden Beitrag habe ich von Ihrer Seite:
" Bei Vereinsausflügen gilt die Grenze 40 € dann nicht, wenn es sich um "Zielveranstaltungen" handelt, zum Beispiel wenn im Rahmen von kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen am Zielort des Ausflugs Veranstaltungen stattfinden, die den eigentlichen Satzungzwecken entsprechen. Dies kann die Teilnahme eines Gesangvereins an einem Chortreffen oder eines Sportvereins an einem Turnier sein. Für die an der Zielveranstaltung mitwirkenden Mitglieder liegt für die vom Verein getragenen Kosten grundsätzlich ohne Begrenzung eine gemeinnützigkeitsunschädliche Mittelverwendung vor. "
Wenn also am "Zielort" für unsere Mitglieder eine Fortbildung stattfindet, die den Satzungszwecken entspricht - zählt dann der oben genannte Absatz?
Vielen Dank nochmal für Ihre Hilfe!
Birgit123