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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Finanzierung Vereinsausflug
von: Birgit123 ()
Datum: 27.02.2014

Guten Tag!

Unser Verein ist gemeinnützig und möchte mit allen Mitgliedern und den Partnern der Mitglieder einen Wochenendausflug mit Übernachtung machen.
Da sich unsere Vereinsmitglieder ausser zur Mitgliederversammlung und einer Fortbildung alle 3 Monate nie als "kompletter" Verein treffen (jeder arbeitet einzeln für den Verein) möchten wir damit auch das Zusammengehörigkeitsgefühl steigern.
Im Rahmen des Ausflugs soll neben Besichtigungen auch eine Fortbildung für die Mitglieder stattfinden.

Nun wollte ich gerne fragen:

- Darf der Verein die gesamten Kosten für diesen Ausflug (Anreise, Übernachtung) übernehmen (es sind - sicherlich weit über 40 EUR pro Person)
- Müssen die Partner der Mitglieder die Reise komplett selbst bezahlen oder darf der Verein hier auch etwas zuschiessen?
- Ein Vereinsmitglied möchte gerne extra für diesen Ausflug ein größere Summe an den Verein spenden, da er sehr an der Durchführung dieses Ausflugs interessiert ist. Dürfte eine extra für diesen Ausflug zweckgebundene Spende an den Verein dann für diesen Ausflug verwendet werden, oder ist der angegebene Zweck ungültig?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Viele Gruesse

Birgit123

Re: Finanzierung Vereinsausflug
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 27.02.2014

Der Zuschuss zum Ausflug muss auf die 40 Euro pro Mitglied und Jahr beschränkt bleiben. Es handelt sich um eine zweckfremde Veranstaltung, deshalb wäre eine darüber hinausgehende Verwendung zweckgebundener Mittel gemeinnützigkeitsschädlich.
Das gilt auch für die Spende: Nur im Rahmen der 40-Euro-Grenze dürfen Spendenmittel verwendet werden. Ansonsten darf keine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.

Re: Finanzierung Vereinsausflug
von: Birgit123 ()
Datum: 27.02.2014

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!

folgenden Beitrag habe ich von Ihrer Seite:

" Bei Vereinsausflügen gilt die Grenze 40 € dann nicht, wenn es sich um "Zielveranstaltungen" handelt, zum Beispiel wenn im Rahmen von kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen am Zielort des Ausflugs Veranstaltungen stattfinden, die den eigentlichen Satzungzwecken entsprechen. Dies kann die Teilnahme eines Gesangvereins an einem Chortreffen oder eines Sportvereins an einem Turnier sein. Für die an der Zielveranstaltung mitwirkenden Mitglieder liegt für die vom Verein getragenen Kosten grundsätzlich ohne Begrenzung eine gemeinnützigkeitsunschädliche Mittelverwendung vor. "

Wenn also am "Zielort" für unsere Mitglieder eine Fortbildung stattfindet, die den Satzungszwecken entspricht - zählt dann der oben genannte Absatz?

Vielen Dank nochmal für Ihre Hilfe!

Birgit123

Re: Finanzierung Vereinsausflug
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 27.02.2014

Dann muss aber Hauptzweck der Reise die Fortbildung sein und diese muss sich auf die Vereinszwecke beziehen.

Re: Finanzierung Vereinsausflug
von: Birgit123 ()
Datum: 27.02.2014

Vielen Dank für die Antwort! ich denke, wir müssen die ganze Sache komplett neu planen.
Viele Gruesse

Birgit123