Anzahl Vorstandsmitglieder / Personalunion
von: S.Hoffman ()
Datum: 26.02.2014
Lieber Herr Pfeiffer,
wir sind ein kleiner gemeinnütziger e.V.
In unserer Satzung steht:
(1) Der Vorstand besteht aus der/dem Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden und der/dem Schatzmeister(in).
(2) Zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne der §§ 26 und 54 BGB.
Nun haben sich für die Vorstandswahl nur zwei Kandidaten zur Wahl gestellt. Kann theoretisch eine der Personen zwei Ämter in Personalunion ausführen ohne dass die Satzung geändert werden muss?
Vielen Dank für Ihre Antwort und diesen Service!
MfG, S.Hoffman