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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vorstandswahlen Fragen für Vereinsregister
von: D. Kalm ()
Datum: 07.02.2014

Hallo,
wenn bei einer Jahreshauptversammlung Vorstandsposten des erweiterten Vorstandes (nicht des geschäftsführenden) auf einen späteren Zeitpunkt vertagt werden, bzw. nicht durch die HV sondern durch ein anderes internes Gremium erfolgen soll,
kann dann trotzdem mit dem Protokoll dieser HV eine Änderung im Vereinsregister für die neuen Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes durchgeführt werden?
Es geht hier um einen Chor, der im erweiterten Vorstand für jede Stimme des Chores (Tenor, Alt etc.) einen Vertreter zu wählen hat.
Lt. Satzung gibt es keinen Passus einer internen Wahl der Vertreter sondern nur durch die Hauptversammlung.
Sotte man dann nicht diese Posten im Vorstand als vakant deklarieren und dies so auch im Protokoll festhalten?

D.Kalm

Re: Vorstandswahlen Fragen für Vereinsregister
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 07.02.2014

Zum Vereinsregister angemeldet werden müssen nur die Mitglieder des BGB-Vorstandes.
Im Übrigen gibt es keine Notwendigkeit, alle Vorstandsmitglieder gleichzeitig zu wählen oder anzumelden - es sei denn, die Satzung gibt das so vor.