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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Kinderfreizeiten
von: quoka ()
Datum: 27.01.2014

Wenn wir als Verein Kinderfreizeiten abieten und nur das Freizeithaus finanzieren und sonst nichts über die Kasse läuft, treten wir dann schon als Reiseveranstalter auf?

Danke!

Re: Kinderfreizeiten
von: ugoetze ()
Datum: 11.02.2014

Der Reiseveranstalter ist derjenige, der im Schadensfall haftet.

Gefährlich ist die Konstruktion, dass angeblich niemand verantwortlich ist - dann liegt es nahe, dass tatsächlicher Veranstalter der Verein ist.