Re: 1. Vorsitzender = Geschäftsführer
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 22.01.2014
Nein, hier gibt es keine Bedenken. Steuerlich gibt es keinen Grund, dass Hauptamtliche nicht Vorstandsmitglied sein können.
Ich halte es auch organisatorisch nicht für unbedingt erforderlich, Amt und Vergütung zu trennen. Schließlich ist der Vorstand per se Geschäftsführer (er hat also die Leitungsbefugnisse im Verein). Die Trennung von ehrenamtlichem Vorstand und hauptamtlichem Geschäftsführer erfolgt typischerweise, weil der Vorstand eher repräsentative Aufgaben hat und sich nicht um das operative Geschäft kümmern will oder mag. Natürlich ist es auch vorn Vorteil, wenn die Geschäftsführung nicht unmittelbar dem Votum der MV unterliegt. Mittelbar tut sie es aber doch.