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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Kosten für Schulungen
von: quoka ()
Datum: 17.01.2014

Hallo zusammen,

einige Vereinsmitglieder möchten eine satzungsmäßige Schulung besuchen. Einige möchten die Schulung selber bezahlen, der Rest kann die Kosten nicht tragen. Die Frage: Gilt das Prinzip entweder für alle die Schlungskosten übernehmen oder für keinen? Oder können auch für einzelne Mitglieder Schlungskosten übernommen werden.

Danke für eure Antworten!

Re: Kosten für Schulungen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 19.01.2014

Da es keinen Rechtsanspruch auf Kostenübernahme gibt und die Kostenübernahme sich auch nicht aus der Mitgliedschaft ergibt, kann der Verein hier verfahren wie er will. Allerdings müsste die Schulung mit der Arbeit der Mitglieder für den Verein zu tun haben, sonst hätte ich gemeinnützigkeitsrechtliche Bedenken wegen der Kostenübernahme.
Man könnte ja fairerweise so verfahren, dass man den Mitgliedern, die die Kosten selbst tragen, eine Spendenbescheinigung dafür ausstellt.

Re: Kosten für Schulungen
von: quoka ()
Datum: 20.01.2014

Bedeutet, da kein Rechtsanspruch besteht, dass wir auch kein Mitglied bevorzugen, wenn wir die Schulungskosten übernehmen? Die Schulungen sind für die Arbeit des Vereins sehr wichtig, daher besteht hier kein Problem.

Re: Kosten für Schulungen
von: kizushi ()
Datum: 21.01.2014

Wie habt Ihr das in Vorjahren gemacht?

Ist die Schulung zur Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke erforderlich? (also z.B. eine thelogische Fortbildung um mit den so ausgebildeten Lehrern überhaupt den satzungsmäßigen Zweck des Religionsunterrichts für Jugendliche erfüllen zu können.)

Über welche Beträge sprechen wir hier?

Bzgl. Gemeinnützigkeit müsst Ihr aufpassen dass es keine größere Ungleichbehandlung zwischen den Mitgliedern gibt (nicht nach Nase entscheiden sondern nach objektiven Kriterien, also z.B. für alle Schüler/Studenten) und die (tlw.) Kostenübernahme durch den Verein satzungsmäßig gedeckt ist und nicht als versteckte Zuwendung interpretiert werden kann.

Am pragmatischsten wäre wohl wirklich, die Fortbildung komplett vom Verein übernehmen zu lassen (sofern er leistungsfähig ist). Mitglieder die sich an den Kosten beteiligen möchten/können sollen dies dann als Spende an den Verein vornehmen.

Re: Kosten für Schulungen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 21.01.2014

Die Ungleichbehandlung spielt hier gemeinnützigkeitsrechtlich keine Rolle. Es müssen natürlich vereinsbezogenen Tätigkeiten sein, für die die Ausbildung erfolgt.
Auch in Betrieben bekommen aber natürlich nur die Mitarbeiter Weiterbildungen, die sie für Ihre Arbeit brauchen.
Eine spezielle Erlaubnis durch die Satzung ist nicht erforderlich. Grundsätzlich könnte die Ausbildung sogar satzungsfremde Inhalte haben - und dann kostenmäßig dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugeordnet sein. Es muss lediglich eine betriebliche Erfordernis für die Ausbilung nachgewiesen werden können.

Re: Kosten für Schulungen
von: quoka ()
Datum: 21.01.2014

"Die Ungleichbehandlung spielt hier gemeinnützigkeitsrechtlich keine Rolle"

Genau darauf war die Frage gezielt. Wenn die Ungleichbehandlung keine Rolle spielt, sind wir
auf der sicheren Seite. Denn die Mitglieder haben damit kein Problem, wenn für einige die Kosten übernommen werden. So sind wir bisher gut gefahren. Es ist also kein praktisches, sondern ein theoretisches Problem. Es geht nur um die Frage der Bevorzugung und damit verbundener gemeinnützigkeitsrechtlicher Probleme.

Danke für die Antwort!