Re: Kosten für Schulungen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 19.01.2014
Da es keinen Rechtsanspruch auf Kostenübernahme gibt und die Kostenübernahme sich auch nicht aus der Mitgliedschaft ergibt, kann der Verein hier verfahren wie er will. Allerdings müsste die Schulung mit der Arbeit der Mitglieder für den Verein zu tun haben, sonst hätte ich gemeinnützigkeitsrechtliche Bedenken wegen der Kostenübernahme.
Man könnte ja fairerweise so verfahren, dass man den Mitgliedern, die die Kosten selbst tragen, eine Spendenbescheinigung dafür ausstellt.