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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vorstandswahlen
von: Helena ()
Datum: 17.01.2014

Unser Verein hat bald Wahlen; wir stehen vor dem Problem, dass wir möglicherweise weniger Kandidaten als zu besetzende Stellen haben werden.
Unsere Satzung regelt diese Problematik nicht.
Was sieht das Vereinsrecht vor?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten.
Helena

Re: Vorstandswahlen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 19.01.2014

Auf Dauer bleibt hier keine andere Möglichkeit, als die Satzung zu ändern. Kurzfristig ist es kein Problem, solange die für die Vertretung des Vereins erforderlichen Vorstandsmitglieder vorhanden sind.

Re: Vorstandswahlen
von: SiRo ()
Datum: 13.02.2014

Bei uns stehen ebenfalls Neuwahlen an. Die Satzung legt fünf Vorstandsmitglieder fest. Es zeichnet sich ab, dass es keine fünf Kandidaten werden, die sich zur Wahl stellen, sondern nur drei. Wie muss man sich konkret verhalten? Bleibt der alte Vorstand bestehen, wenn kein neuer Vorstand mit entsprechnder Anzahl gewählt werden kann?

Re: Vorstandswahlen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 13.02.2014

Ob der alte Vorstand weiter im Amt bleibt, hängt von den Satzungsregelungen ab. Nennt die Satzung eine feste Amtzeit ohne Übergangsregelung ("Der Vorstand bleibt bis zur Neubesetzung im Amt.") endet das Amt automatisch.
Da der Vorstand aber zurücktreten kann, ist man immer auf die Zustimmung der Vorstandsmitglieder angewiesen.

Leider enthalten die meisten Satzungen zu viele Vorstandsämter und feste Posten. Ich rate zu einer flexiblen Gestaltung, die nur eine Mindestzahl von Vorstandsmitgliedern vorsieht und die Ämteraufteilung dem Vorstand überlässt.
Die Neuregelung kann schon für die Versammlung auf die Tagesordnung, auf der die Wahl stattfindet. Nach der Satzungsänderung kann dann der Vorstand in neuer Zusammensetzung gewählt werden.