Re: Verein
von: Larsi ()
Datum: 11.03.2014
Wolfgang Pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Das hinge von der Satzung ab. Wenn die Satzung nur
> allgemein ein bestimmte Amtsdauer vorschreibt,
> gilt das auch für die Nachwahl für ein vorzeitig
> vakant gewordenes Vorstandsamt.
> Es gibt keine Regelung, nach der sich die
> Amtsperioden der Vorstandsmitglieder decken müssen
> (außer durch die Satzung). Es kann sogar
> vorteilhaft sein, wenn sie es nicht tun.
Heißt also, dass immer (sofern es die Satzung nicht anders regelt) auf z.B. 4 Jahre gewählt wird (bei Formulierung wie "... für eine Amtszeit von 4 Jahren..."?