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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Verein
von: mato ()
Datum: 13.01.2014

Kann ein Vorstandsmitglied (2. Vorsitzende) bei der ordentlichen Mitgliederversammlung zurücktreten und sich danach gleich wieder wählen lassen, damit sie in dem üblichen Wahlrythmus der anderen Vorstandsmitglieder kommt ( in der Satzung und in der Einladung zur Mitgliederversammlung steht darüber nichts).
Erbitte Info.
Danke.
mato

Re: Verein
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 14.01.2014

Ja, aber eine Rücktrittserklärung ist gar nicht erforderlich, weil mit der Neubestellung die Amtsperiode automatisch endet.

Re: Verein
von: kizushi ()
Datum: 14.01.2014

Wolfgang Pfeffer schrieb:
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> Ja, aber eine Rücktrittserklärung ist gar nicht
> erforderlich, weil mit der Neubestellung die
> Amtsperiode automatisch endet.

Wenn die Neubestellung geplant ist sollte dies aber doch auch aus der Tagesordnung in der Einladung zur MV entsprechend aufgeführt sein?

Re: Verein
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 14.01.2014

Es würde genügen, wenn der entsprechende Tagesordnungspunkt "Wahl des Vorstandes" lautet.

Re: Verein
von: Larsi ()
Datum: 11.03.2014

Hallo! Aber ist es nicht so, dass bei Rücktritt eine "Wahl" auf die restliche Amtszeit stattfindet ? Oder habe ich die Antwort bezüglich "... erlischt automatisch ... " falsch gelesen ?

Re: Verein
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 11.03.2014

Das hinge von der Satzung ab. Wenn die Satzung nur allgemein ein bestimmte Amtsdauer vorschreibt, gilt das auch für die Nachwahl für ein vorzeitig vakant gewordenes Vorstandsamt.
Es gibt keine Regelung, nach der sich die Amtsperioden der Vorstandsmitglieder decken müssen (außer durch die Satzung). Es kann sogar vorteilhaft sein, wenn sie es nicht tun.

Re: Verein
von: Larsi ()
Datum: 11.03.2014

Wolfgang Pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Das hinge von der Satzung ab. Wenn die Satzung nur
> allgemein ein bestimmte Amtsdauer vorschreibt,
> gilt das auch für die Nachwahl für ein vorzeitig
> vakant gewordenes Vorstandsamt.
> Es gibt keine Regelung, nach der sich die
> Amtsperioden der Vorstandsmitglieder decken müssen
> (außer durch die Satzung). Es kann sogar
> vorteilhaft sein, wenn sie es nicht tun.


Heißt also, dass immer (sofern es die Satzung nicht anders regelt) auf z.B. 4 Jahre gewählt wird (bei Formulierung wie "... für eine Amtszeit von 4 Jahren..."?

Re: Verein
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 11.03.2014

Ja, ganz richtig. Das ist aber praktisch kein Problem. Das entsprechende Vorstandsmitglied kann ja zunächst zurücktreten, um sich dann für die synchrone Amtsperiode wählen zu lassen.