Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vollmachten
von: bide ()
Datum: 11.01.2014

Ich bin Vorstand eines Vereins. Die MV steht an und wir müssen entsprechend der Satzung wählen. Unsere Satzung sieht deine Mehrheitsentscheidung der anwesenen Mitglieder vor.
Fristgerecht wurde ein Antrag eingerecht, der folgende Satzungsänderung vorschlägt:
"Neu: Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder und eingereichter Vollmachten nicht anwesender ordentlicher Mitglieder. "

Das würde nach meinem Verständnis bedeuten, dass die anwesenden Mitglieder zunächst über diesen Antrag abstimmen und (im Falle eines positiven Entschlusses) für die Wahlen im späteren Verlauf der Sitzung mitgebrachte Vollmachten berücksichtigt werden müssen/können.

Da der Vorstand in seiner Zusammensetzung eine Änderung erfahren wird und auch die Zahl der Vorstandsmitglieder u.U. (satzungskonform) erhöht wird, sind diese Vollmachten nicht ganz einfach zu präzisieren. Es stellt sich die Frage, wie es mit einer Generalvollmacht ist: Also z. das Mitglied X schreibt: Mitglied Y kann in meinem Namen mit abstimmen (ohne Angabe des angestrebten Wahlresultats).

Da nach obigem Antrag die Zahl der Stimmen, die auf ein Mitglied übertragen werden kann, nicht limitiert ist, ist es also theoretisch möglich, dass ein Mitglied 17 Stimmübertragungen auf sich vereint und bei der Abstimmung sehr großen Einfluss nimmt ohne weitere Rücksprache mit den Stimmüberträgern.

Das erscheint mir sehr fragwürdig, ist das rechtlich so in Ordnung?

Re: Vollmachten
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 12.01.2014

Rechtlich zulässig ist eine solche Regelung, optimal ist sie sicher nicht:.
Besser ist:
- das Stimmrecht grundsätzlich nur insgesamt - also nicht für einzelne Beschlüsse - zu übertragen
. eine schriftliche Vollmacht zu verlangen
- die Stimmenhäufung zu begrenzen
- eine einheitliche Stimmabgabe festzuschreiben (alle Stimmen müssen also JA oder NEIN)
Das erleichert die Auszählung der Stimmen und vermindert Konfllikte