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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Rechnungsnummer bei Sachkostenerstattung?
von: Katrin ()
Datum: 08.01.2014

Hallo,

ich erbringe ab und zu Dienstleistungen bei unserem Verein, bei dem ich aktiv bin, und dann stelle ich normale Rechnungen, natürlich mit Rechnungsnummer.

Wie ist das eigentlich, wenn ich

Fahrtkostenerstattung oder
Sachkostenerstattung

beim Verein beantrage, was man ja auch mit einer Rechnung tut, oder?

Muss ich dann auch eine Rechnungsnummer draufschreiben, mit fortlaufender Nummer?
Eigentlich sind das ja "Einnahmen", die nicht steuerrelevant sind, weil es ja kein Verdienst ist, sondern nur Erstattung von Auslagen, oder?

Oder kann man das mit einem Formular beantragen, ohne eine Rechnung zu stellen, und somit ohnehin ohne Rechnungsnummer?

Zählen diese "Erstattungen" dann überhaupt eine Rolle für die Umsatzsteuer?

Danke, Katrin

Re: Rechnungsnummer bei Sachkostenerstattung?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 08.01.2014

Verpflichtend ist die Rechungsnummer nur umsatzsteuerlich. Wenn die Kostenerstattung ohne Umsatzsteuerausweis erfolgt, ist also keine Rechungsnummer erforderlich.