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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Termin Mitgliederversammlung/Vorstandswechsel
von: Steffi ()
Datum: 30.12.2013

Hallo zusammen,

folgende Frage:

Es gibt um eine Mitgliederversammlung und einen Wechsel im Vereinsvorstand.

Wir würden gerne in Kürze eine außerordentliche MV einberufen, um einen neuen Vereinsvorstand zu wählen.

Laut Satzung ist "das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr". Die Mitgliederversammlung tagt nach Bedarf, mindestens jedoch einmal innerhalb von 12 Monaten."

Ist es in Ordnung, wenn wir die ordentliche Mitgliederversammlung erst in ein paar Monaten durchführen? Oder anders gefragt: wie nahe am Jahreswechsel dran muss/sollte die MV sein (wenn man bedenkt, dass das Geschäftsjahr das Kalenderjahr ist)? Was gilt es zu beachten, auch in Kommunikation mit dem Notar, um den Vorstandswechsel zu bewerkstelligen?

Bei der bevorstehenden außerordentlichen MV würden wir uns gerne auf die Neuwahl des Vereinsvorstands konzentrieren, alles andere dann bei der ordentlichen MV machen.

Danke für Antworten im Voraus.

Steffi

Re: Termin Mitgliederversammlung/Vorstandswechsel
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 30.12.2013

Regelungen zum Termin der MV in der Satzung dienen einen allein dazu, den Mitgliedern ein Rechtsmittel an die Hand zu geben, um eine regelmäßig Durchführung der MV sicherzustellen. Ansonsten läge der Einberufungstermin ja zunächst im Ermessen des Vorstands.
Da es sich um eine rein vereinsinterne Regelung handelt, gibt es kein Problem, solange kein Mitglied Einwände erhebt.
Die Satzungsregelung besagt zudem nur, dass die MV einmal im Jahr stattfinden muss. Das wird ja erfüllt.