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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Änderung der Vereinsvorstands
von: Matthias ()
Datum: 06.12.2013

Hallo,

in unserem Vereinsvorstand hat es einen Wechsel gegeben.

Wir können wir diesen Wechsel nun offiziell registieren? Was genau gilt es zu tun?

Muss man da vor Ort wo hingehen oder kann das alles schriftlich gemacht werden?

Matthias

Re: Änderung der Vereinsvorstands
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 06.12.2013

Der neue Vorstand muss über den Notar beim Vereinsregister angemeldet werden.

Re: Änderung der Vereinsvorstands
von: Matthias ()
Datum: 06.12.2013

Hallo,

schon mal vielen Dank für die Antwort.

d.h. man muss zum Notar hingehen?

Was genau muss mitgebracht werden?

Eine Abschrift der Vereinssitzung, wo die Wahl stattfand?

irgendwelche jahresberichte? oder was?

Re: Änderung der Vereinsvorstands
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 06.12.2013

Der Notar braucht nur das Protokoll der MV mit dem Beschluss über die Wahl und deren Annahme.

Re: Änderung der Vereinsvorstands
von: Matthias ()
Datum: 06.12.2013

aja,

und wer genau muss dieses protokoll unterschreiben?

man muss also direkt zum notar hingehen oder kann man das schicken?

Re: Änderung der Vereinsvorstands
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 06.12.2013

Wer unterschreibt, muss sich aus der Satzung ergeben.
Beim Notar muss der Vorstand persönlich erscheinen.



Edited 1 time(s). Last edit at 06.12.2013 by pfeffer.

Re: Änderung der Vereinsvorstands
von: Matthias ()
Datum: 27.12.2013

"Der Notar braucht nur das Protokoll der MV mit dem Beschluss über die Wahl und deren Annahme."

Was genau muss in diesem Protokoll drin stehen?
Oder anders gefragt: Kann man eigentlich eine MV einberufen, wo es nur um die Neuwahl des Vorstands geht und sonst nichts beschlossen wird?
Muss es sowas wie eine Entlastung des Vorstands geben? Müssen beim Vorstandswechsel auch die Finanzen überprüft werden und dies dann auch protokolliert werden?

In unserer Satzung heißt es u.a.:

"Über die Sitzungen der Mitgliederversammlung ist ein Ergebnisprotokoll anzufertigen, das von der jeweiligen Schriftführerin und einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen ist."

"Der Vorstand (§ 26 BGB) besteht aus mindestens zwei Vereinsmitgliedern. Er wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt und bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt. Die Wahl ist widerruflich" (...) Jedes Vorstandsmitglied ist allein zur Vertretung des Vereins berechtigt."

Genügt es also, wenn der neue Vorsitzende zum Notar geht, und der bestätigte Vorsitzende nicht mitkommt?

Danke für sämtliche Tipps!

Matthias

Re: Änderung der Vereinsvorstands
von: kizushi ()
Datum: 27.12.2013

Dann genügt es wenn einer der beiden Vorstände beim Notar erscheint.

Die Entlastung des Vorstandes vor der Wahl eines neuen Vorstandes sollte zumindest Tagesordnungspunkt für die Mitgliederversammlung sein.
(Eine verweigerte Entlastung durch die Mehrheit der anwesenden Mitglieder kann bei entsprechenden Sachverhalten passieren.)
Den Tagesordnungspunkt aber einfach zu vergessen ist sehr fahrlässig vom bisherigen Vorstand, er bleibt bis zur Entlastung nämlich in der Haftung...

Aber rechtlich möglich wäre es natürlich auch, erstmal "schnell" eine MV zur Neuwahl einzuberufen (aus welchen Gründen auch immer) und später z.B. bei der nächsten ordentlichen MV die Entlastung des alten Vorstandes auf den Weg zu bringen.

Re: Änderung der Vereinsvorstands
von: Matthias ()
Datum: 27.12.2013

o.k.,

im Falle einer außerordentlichen Sitzung, was muss dann im Protokoll dieser mV genau drin stehen?

Re: Änderung der Vereinsvorstands
von: kizushi ()
Datum: 27.12.2013

Matthias schrieb:
-------------------------------------------------------
> o.k.,
>
> im Falle einer außerordentlichen Sitzung, was muss
> dann im Protokoll dieser mV genau drin stehen?


Tagesordnung (die im Idealfall mit der Einladung zur MV übereinstimmt).
Wer hat wieso die MV bzw. die Wahl geleitet (ergibt sich dazu etwas aus der Satzung oder wurde ein Versammlungsleiter von der MV bestimmt?)

Idealerweise hat der Versammlungsleiter Namen und Zahl der anwesenden Mitglieder protokolliert und die satzungsgemäße Einberufung der MV und die Beschlussfähigkeit festgestellt. Als Kandidaten für die Neuwahl des Vorstands haben sich die Mitglieder X, Y, Z zur Wahl gestellt. In der geheimen oder offenen Wahl entfielen auf X ?? Stimmen,..... damit wurden das mitglied X zum 1.Vorsitzenden und das Mitglied Y zum Stellvertreter gewählt. Die beiden gewählten haben die Wahl angenommen.

Sollte halt möglichst vollständige und wahrheitsgemäße Angaben enthalten. Insbesondere wenn es um eine außerordentliche MV wegen Streitereien geht.

Evtl. gibt auch die Satzung schon her, wer das Protokoll zu unterschreiben hat (sonst Versammlungsleiter/Protokollführer und neu gewählte Vorstände).

Re: Änderung der Vereinsvorstands
von: kizushi ()
Datum: 27.12.2013

- Grund für die außerordentliche Mitgliederversammlung