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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vorstandswahl
von: Sängerknabe ()
Datum: 19.11.2013

Hallo, hier meine erste Fr age: Muss bei der Vorstandswahl ein erster Vorsitzender gewählt werden?
Zweite Frage: Was muss geschehen wenn der ordentlich gewählte erste Vorsitzende einen Monat nach der Wahl zurücktritt?Bitte nichts falsches denken! es betrifft nicht meine Person

Re: Vorstandswahl
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 19.11.2013

Die Ämter (wie z.B. der Vorsitz) ergeben sich aus der Satzung. Nur wenn das dort so geregelt ist, muss ein 1. Vorsitzender gewählt werden.

Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, muss eine Neuwahl erfolgen - wenn die Satzung das nicht anders regelt, z. B. indem sie eine kommisarische Besetzung des Amtes vorsieht.