Re: Vorstandswahl
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 19.11.2013
Die Ämter (wie z.B. der Vorsitz) ergeben sich aus der Satzung. Nur wenn das dort so geregelt ist, muss ein 1. Vorsitzender gewählt werden.
Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, muss eine Neuwahl erfolgen - wenn die Satzung das nicht anders regelt, z. B. indem sie eine kommisarische Besetzung des Amtes vorsieht.