Auflösung vom Verein
von: Peter ()
Datum: 18.11.2013
Hallo,
bei unserem Verein will der aktuelle 1. Vorstand zur nächsten JHV zurücktreten. Aktuell schaut es nicht so aus, das sich ein Nachfolger findet.
In der Satzung ist folgendes zum Thema Vereinsauflösung geregelt:
Die Auflösung des Vereines kann nur erfolgen:
- Durch Einberufung einer Mitgliederversammlung mit dem Tagesordnungspunkt „Auflösung des Vereines“ mit einer 4/5 Mehrheit von der abgegebenen gültigen Stimmen.
- Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren
Was heißt das nun Konkret. wir haben ca 300 Mitglieder. von diesen kommen in der Regel nur max. 100 Mitglieder zur JHV. Müssen von den 300 Mitgliedern eine 4/5 Mehrheit für die Auflösung sein, oder von den 100 Mitgliedern?
Heißt der erste Punkt aus der Satzung, dass wir bei der regulären JHV schon gleich gar nicht den Verein auflösen können, da ja erst hier Neuwahlen sind und sich rausstellt, ob sich ein Nachfolger findet?
Was passiert genau, wenn sich kein 1. Vorstand findet, und aber keine Stimmmehrheit für die Auflösung zustande kommt?
Wie ist hier die Vorgehensweise? Wie geht es weiter?
Meines wissens ist der. 1. Vorstand so lange 1. Vorstand bis sich ein Nachfolger findet oder der Verein aufgelöst wird?
Stimmt dies so?
Wenn ja, kann der 1. Vorstand mit irgendwelchen rechtlichen Mitteln gegen uns vorgehen, um sein Amt "zwanghaft" loszuwerden?
Über Ihre Hilfe wäre ich sehr dankbar,
und verbleibe mit freundlichen Grüßen