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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vereinsangestellte(r) mit Bankvollmacht
von: Kalm ()
Datum: 31.10.2013

Hallo,
Frage: wenn eine Verwaltungsmitarbeiterin, die von einem Verein angestellt wurde über Bankvollmacht verfügt, muss dies a) in der Vereins-Satzung und b) in Ihrem Anstellung/Arbeitsvertrag festgelegt sein?
Diese Mitarbeiterin gehört ja nicht zum Vorstand des Vereins nach § 26 BGB ?

D.Kalm

Re: Vereinsangestellte(r) mit Bankvollmacht
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 01.11.2013

M.E. ist da keine Zustimmung der MV erforderlich. Der Vorstand ist ja für seine Bevollmächtigten haftbar.