Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Satzungsinhalt
von: Steffen ()
Datum: 25.10.2013

Hallo, wir haben unsere Satzung vorab beim Finanzamt auf Gemeinnützigkeit prüfen lassen.
Dieses stellte neben einigen Umformulierungen klar, dass es in einem Punkt des Zweckes zu Problemen kommen kann, da es sich um eine Individualberatung eines einzelnen handelt und somit nicht allgemeiner Natur wäre.
Der Verein könne aber auch ohne Änderung, wenn die Vereinsziele so bestehen bleiben sollen, als nicht gemeinnütziger Verein registriert werden.

Frage: mit dem nicht gemeinnützig können wir leben, sollte jetzt die Satzung geändert und alle Gemeinnutzformulieren entfernt werden? Denn die Ziele sollen so bleiben.

Re: Satzungsinhalt
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 27.10.2013

Die Frage ist da zunächst einmal, ob die Gemeinnützigkeit für Ihren Verein wichtig ist. Das ist nicht immer der Fall und sollte also genau überlegt werden. Dazu kann ich natürlich ohne weitere Informationen nicht sagen.
Ich gehe ja nicht davon aus, dass Sie die Musterklauseln zur Gemeinnützigkeit nur zufällig in der Satzung stehen haben.

Re: Satzungsinhalt
von: Steffen ()
Datum: 05.11.2013

Hallo,

die Überlegung war natürlich, wenn es möglich gewesen wäre, mit unserem, besser gesagt, trotz unserem Vereinszweck die Gemeinnützigkeit zu erlangen, diese dann auch zu nutzen.
Dieses ist jedoch nicht primär wichtig. Es war ein Versuch steuerliche Vorteile zu nutzen.
Ich denke, diese Überlegung haben viele bei der Vereinsgründung.

Re: Satzungsinhalt
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 05.11.2013

Die Gemeinnützigkeit ist aber auch mit einer Reihe von Nachteilen verbunden. Wenn kein nennenswertes Spendenaufkommen zu erwarten ist, eventuelle Zuschüsse nicht von der Gemeinnützigkeit abhängen und die Steuervorteile für Zweckbetriebe nicht von Bedeutung sind, wird man auf die Gemeinnützigkeit besser verzichten.