Re: Satzungsinhalt
von: Steffen ()
Datum: 05.11.2013
Hallo,
die Überlegung war natürlich, wenn es möglich gewesen wäre, mit unserem, besser gesagt, trotz unserem Vereinszweck die Gemeinnützigkeit zu erlangen, diese dann auch zu nutzen.
Dieses ist jedoch nicht primär wichtig. Es war ein Versuch steuerliche Vorteile zu nutzen.
Ich denke, diese Überlegung haben viele bei der Vereinsgründung.