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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Satzungsänderung
von: Kalm ()
Datum: 14.10.2013

Hallo,
wenn ein nicht eingetragener Verein aus verschiedenen Gründen ein e. V. werden will, muss er ja dies durch eine Satzungsänderung in der Mitgliederversammlung beschließen.
Wie sieht es aber mit den gewählten Vorstandsmitgliedern aus. Ist hier eine Neuwahl erforderlich?
Durch den Eintrag ins Vereinsregister ändert sich ja zumindest für die Vorstände (Vorsitzender, Stellvertreter und Schatzmeister lt. Satzung) nach §26 BGB die Haftungsgrundlage.

D. Kalm

Re: Satzungsänderung
von: Hardy DD ()
Datum: 14.10.2013

Hallo, fragen Sie doch zuerst mal im Vereinsregister nach!

Re: Satzungsänderung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 20.10.2013

Eine Neuwahl ist nicht erforderlich. Der Vorstand ist ja wirksam bestellt. Wenn die Vorstandsmitglieder Bedenken hätten, könnten sie ja Ihr Amt niederlegen. Die Haftungssituation verbessert sich aber, insofern liegt hier kein Grund vor.