Satzungsänderung
von: Kalm ()
Datum: 14.10.2013
Hallo,
wenn ein nicht eingetragener Verein aus verschiedenen Gründen ein e. V. werden will, muss er ja dies durch eine Satzungsänderung in der Mitgliederversammlung beschließen.
Wie sieht es aber mit den gewählten Vorstandsmitgliedern aus. Ist hier eine Neuwahl erforderlich?
Durch den Eintrag ins Vereinsregister ändert sich ja zumindest für die Vorstände (Vorsitzender, Stellvertreter und Schatzmeister lt. Satzung) nach §26 BGB die Haftungsgrundlage.
D. Kalm