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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Rücktritt vom Rücktritt
von: Unwissender ()
Datum: 30.09.2013

Mal eine Frage:
In der erweiterten Vorstandssitzung ist es vorgekommen das Kassenwart,2. und 3.Stellvetrende Vorsitzende nach Unstimmigkeiten mit dem 1.Vorsitzenden zurückgetreten sind.
Daraufhin ist der 1.Vorsitzende zurückgetreten und hat den raum verlassen und kam nicht wieder.
Nach Befragung der anwesenden Abteilungsleiter ob die vorhandenen 3 Ihren Rücktritt erst mal zurücknehmen um die Geschäftsfähigkeit zu erhalten, ist dieses von ihnen bejaht worden und auch so im Protokoll vermerkt worden. Wie verhält es sich rechtlich, ist das möglich?

Re: Rücktritt vom Rücktritt
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 01.10.2013

Ein Rücktritt vom Rücktritt ist nicht möglich. Wenn der Rücktritt aber zur Unzeit erfolgte, wäre es denkbar, dass er - bedingt - unwirksam war. "Zur Unzeit" heisst, dass der Verein nicht mehr handlungsfähig wäre.
Die Frage ist aber, welche Kompetenzen der Vorstand dann noch hat. In der Rechtsprechung ist u.a. geklärt, dass sich der Vorstand der Abgabe eines Offenbarungseides nicht durch Rücktritt entziehen kann.
Der Vorstand kann aber in jedem Fall noch eine MV einberufen, die die Neuwahl vornimmt.

Re: Rücktritt vom Rücktritt
von: Unwissender ()
Datum: 01.10.2013

Ok, Danke
Dann muss wohl eine außerordentliche Mitgliederversammlung her