Re: Tagesordnung bei Änderung der Satzung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 27.08.2013
Der Grundsatz lautet: Der "Beschlussgegenstand" (= Tagesordnungspunkt) muss in der Einladung hinreichend klar benannt werden. Meine Empfehlung: Wenn nicht der Text beigelegt wird, sollte stichwortartig benannt werden, um was es in den zu ändernden Klauseln geht.