Haftung von Abteilungsleitern
von: vereiner ()
Datum: 15.08.2013
Hallo,
im letzten Vereinsinfobrief Nr. 266 wurde unter Punkt 1.) die Haftung des Abteilungsleiters im Verein dargestellt. Läßt sich die dort beschriebene Situation (Einkauf für die Abteilung des Vereins) nur durch schriftliche Vollmacht lösen? Oder kann man das auch durch eine entsprechende Klausel in der Finanzordnung oder in der Satzung lösen?
Danke für eine Antwortt und Grüße,
vereiner