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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Mildtätigkeit
von: Viola ()
Datum: 19.06.2013

Hallo,

wir sind gerade dabei einen gemeinnützigen und mildtätigen Verein zu gründen, der unter anderem den Zweck hat Menschen, die durch verschiedene Schicksalsschläge nicht in der Lage sind ihre Lebensziele zu erreichen, zu unterstützen. Hierzu habe ich 2 Fragen:
a) Darf ein Mitglied von einem mildtätigen Verein z.B. im Rahmen des Studiums finanziell unterstützt werden oder dürfen nur Nicht-Mitglieder mildtätig unterstützt werden?
b) Wenn es möglich ist, dass auch Vereinsmitglieder unterstützt werden können, wie kann ein Passus in der Satzung formuliert werden, damit Mitglieder mildtätig unterstützt werden können? Oder braucht es das nicht?

Vielen Dank schonmal für die Antwort!

Re: Mildtätigkeit
von: ugoetze ()
Datum: 22.06.2013

Wenn Vereinsmitglieder unter den in der Satzung formulierten Unterstützungsregeln fallen, dürfen auch sie gefördert werden.
es verstösst jedoch gegen das Gebot der Selbstlosigkeit, wenn der Verein nicht die Allgemeinheit, sondern als Schwerpunkt eigene Mitglieder unterstützt.

Re: Mildtätigkeit
von: Viola ()
Datum: 25.06.2013

Danke für die Auskunft.