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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Mitgliederversammlung
von: Francis ()
Datum: 07.05.2013

Hallo,
ich bin von einem Mitglied angespochen worden, ob man die Mitglieder zur MV nicht per Mail einladen
könnte um halt Porto zu sparen.
In unserer Satzung steht, das der Vorstand die Mitglieder "durch schriftliche Einladung" einberufen soll.

Kann man jetzt per Mail einladen oder nicht?

Noch eine andere Frage: Wie oft duerfen Kassenprüfer wiedergewählt werden?
In unserer Satzung steht darüber nichts.

Danke

Re: Mitgliederversammlung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 07.05.2013

Wenn die Satzung nur Schriftform verlangt, ist E-Mail grundsätzlich zulässig. Allerdings könnten sich Mitglieder darauf berufen, dass ihnen dadurch die Teilnahme an der MV unzulässig erschwert wird (technische Voraussetzungen usf).
Wenn die Satzung also E-Mail nicht ausdrücklich vorsieht, sollte man die Einzelzustimmung der Mitglieder für die Einladung per E-Mail einholen.

Re: Mitgliederversammlung
von: Francis ()
Datum: 07.05.2013

Wolfgang Pfeffer schrieb:
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> Wenn die Satzung nur Schriftform verlangt, ist
> E-Mail grundsätzlich zulässig. Allerdings könnten
> sich Mitglieder darauf berufen, dass ihnen dadurch
> die Teilnahme an der MV unzulässig erschwert wird
> (technische Voraussetzungen usf).
> Wenn die Satzung also E-Mail nicht ausdrücklich
> vorsieht, sollte man die Einzelzustimmung der
> Mitglieder für die Einladung per E-Mail einholen.


Danke für die schnelle Antwort.

Darf ich noch Fragen wie es mit den Kassenprüfern sich verhält?

Re: Mitgliederversammlung
von: niwa ()
Datum: 09.03.2014

Ist es auch zulässig, wenn die Einladung in einem Gemeinde Mitteilungsblatt veröffentlicht wird?

Re: Mitgliederversammlung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 10.03.2014

Ja, aber nur wenn die Satzung das eindeutig regelt. Also auch angibt, welches Mitteilungsblatt.