Re: Rücktritt eines Vorsitzenden
von: Manuel Huber ()
Datum: 08.05.2013
Sehr geehrter Herr Pfeffer,
die Satzung bestimmt, dass im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Vorstand, die übrigen Vorstandsmitglieder aus ihrem Kreis einen Nachfolger bis zur nächsten MV ernennen.
Die Frage aber ist: was ist mit der Entlastung durch die MV? v.a. dann, wenn jedes Vorstandsmitglied einzel vertretungsberechtigt ist? Und in diesem Fall mit der Streichung aus dem Register vor der MV? Wir würden die MV abwarten wollen, das Vorstandsmitglied drängt auf sofortige Streichung.
Mit freundlichen Grüßen
Manuel Huber