Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
wechsel geschäftsführung
von: jolanda wilhelm ()
Datum: 05.04.2013

Hallo,

unser Verein hat einen Geschäftsführer, dem gekündigt wurde. Ein neuer soll eingestellt werden, natürlich wird es eine Übergabe vom alten auf den neuen GF geben.

Was aber ist, wenn sich im Nachhinein kleinere oder größere Versäumnisse des alten GF herausstellen. Die Übergabe erfolgt ja mitten im Geschäftsjahr. Außerdem erfolgen ja auch noch Prüfungen durch FA, RV,... für weiter zurückliegende Jahre. Wer haftet denn dann? Kann man den neuen GF für Sachen, die vor seiner Zeit passiert sind, verantwortlich machen?

Danke und viele Grüße,
Jolanda Wilhelm

Re: wechsel geschäftsführung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 05.04.2013

Die Haftung bezieht sich auf die Amtsperiode und erlischt nicht mit dem Amtsende.
Soweit er Schäden verursacht hat, kann der GF also auch noch nachträglich in Anspruch genommen werden.