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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Einberufung Mitgliederversammlung
von: TR4K ()
Datum: 25.03.2013

Hallo!
Was passiert wenn eine Einladung zur Mitgliederversammlung nicht zeitgerecht erfolgt? Also der späteste Zeitpunkt der Einladung versäumt wurde?
Die Unwirksamkeit der Beschlüsse, Z.B. Neuwahl des Vorstandes?
Inwieweit kann der Vorstand in Haftung genommen werden und was bedeutet die Inhaftungnahme? Muss der Verein finanziellen Schaden ausgleichen?

Wir sind ein gemeinnütziger Verein.

Für die Antwort jetzt schonmal herzlichen Dank.

Mit besten Grüßen
TR4K

Re: Einberufung Mitgliederversammlung
von: Rudolfo ()
Datum: 25.03.2013

Wenn die Einladung 2-3 Tage später erfolgt, spielt das eine untergeordnete Rolle. Sollte jedoch der Zeitpunkt um mehr als drei Tage überschritten werden, führt das zu Unwirksamkeit sämtlicher Beschlüsse.
Die Einladung muss neu erfolgen und damit der MV-Termin.

Re: Einberufung Mitgliederversammlung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 26.03.2013

Eine solche Drei-Tages-Regel gibt es nicht. Die Beschlüsse sind auch nicht unwirksam, sondern nur anfechtbar. Der Verein geht also das Risiko ein, dass Beschlüsse wiederholt werden müssen.

Re: Einberufung Mitgliederversammlung
von: TR4K ()
Datum: 26.03.2013

Vielen Dank für die prompte Antwort. :-)

Das bedeutet also eine erneute rechtzeitige Einberufung der Mitgliederversammlung und neue Beschlussfassungen, richtig? Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wäre das ratsam?

Mich irritiert noch immer die in Haftungnahme des Vereins. Was kann ich mir konkret darunter vorstellen?

Re: Einberufung Mitgliederversammlung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 26.03.2013

Eine Inhaftungnahme würde einen Schaden voraussetzen, dass dürfte in der Regel kein Thema sein.
Nachgeholt werden sollte die MV, wenn wichtige - und strittige - Beschlüsse anstehen.
Da die Anfechtungsmöglichkeit zeitlich begrenzt ist, kann man andernfalls das Risiko durchaus eingehen, bzw. die Sache mit den Mitgliedern abklären.