Re: Einberufung Mitgliederversammlung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 26.03.2013
Eine Inhaftungnahme würde einen Schaden voraussetzen, dass dürfte in der Regel kein Thema sein.
Nachgeholt werden sollte die MV, wenn wichtige - und strittige - Beschlüsse anstehen.
Da die Anfechtungsmöglichkeit zeitlich begrenzt ist, kann man andernfalls das Risiko durchaus eingehen, bzw. die Sache mit den Mitgliedern abklären.