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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vereinsmitglieder als Mitarbeiter mit Gehalt?
von: Pumuckl ()
Datum: 23.03.2013

Guten Tag,

ich hoffe, dass mir hier jemand meine Frage beantworten kann.

Vor Jahren hat eine Elterninitiative eine KiTa gegründet. Nun ist es aber so, dass im Laufe der Zeit die Eltern sich immer weniger engagiert haben und dies auch nicht mehr wirklich wollen. Die alte Organisationsform scheint nicht mehr passend zu sein.

Die Idee ist nun, einen e.V. als Trägerverein zu gründen, der im Wesentlichen aus den Leuten besteht, die tatsächlich in der KiTa arbeiten und dort auch Gehalt beziehen.

Ist dies rechtlich zulässig? Was genau muss zu diesem Punkt in der Satzung stehen?

Danke schon mal für die Antworten.

Pumuckl

Re: Vereinsmitglieder als Mitarbeiter mit Gehalt?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 23.03.2013

Vergütungen an Mitarbeiter/innen im Verein sind kein Problem. Wenn es sich dabei um Mitglieder handelt, mussen die Anstellungsverhältnisse vertraglich korrekt gestaltet sein, damit das Finanzamt keine vedeckten Gewinnausschüttungen unterstellen kann. Das gilt insbesondere, wenn der Verein gemeinnützig ist.
Hier muss zudem die Gehaltshöhe "angemessen" sein. Das dürfte aber kein Thema sein, weil kaum ein Verein überhöhte Gehälter zahlen kann.
Natürlich sind die Mitarbeiter/innen lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.

Re: Vereinsmitglieder als Mitarbeiter mit Gehalt?
von: Pumuckl ()
Datum: 23.03.2013

Danke schon mal für die Antwort.

Wie genau muss zu diesem Punkt der Satzungstext denn lauten?

In unserem Satzungsentwurf steht:

"Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzgsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins."

Vor allem der zweite Satz bereitet mir Kopfzerbrechen. Kann man den einfach streichen?
Würde das die Anerkennung der Gemeinnützigkeit in Frage stellen?

Re: Vereinsmitglieder als Mitarbeiter mit Gehalt?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 23.03.2013

Die genannte Satzungsregelung bezieht sich nur auf unentgeltliche Zuwendungen (d.h. solche ohne Gegenleistung). Vergütungen, denen eine Gegenleistung gegenübersteht, sind zulässig. Das muss auch nicht in der Satzung geregelt sein. Lediglich Vergütungen für den Vorstand bedürfen einer Erlaubnis durch die Satzung.

Re: Vereinsmitglieder als Mitarbeiter mit Gehalt?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 23.03.2013

Noch eine Ergänzung: Die genannte Regelung darf auf keinen Fall gestrichen werden. Das würde die Gemeinnützigkeit kosten.