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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Abteilungsleitung
von: vereiner ()
Datum: 17.03.2013

Hallo,
unser Sportverein ist in Abteilungen (Sparten) untergliedert. Zur Einrichtung einer neuen Abteilung ist laut Satzung ein Beschluss der Mitgliederversammlung notwendig. Allerdings sagt die Satzung nichts darüber aus, wie eine Abteilung aufgelöst werden kann. Kann das der Vorstand einfach beschließen? Muss dazu eine Abteilungsversammlung abgehalten werden, mit Auflösungsbeschluss? Oder kann die Auflöung der Abteilung nur durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden?
Zusatzfrage: Wenn der gesamte Vorstand einer Abteilung zurück tritt, kann dann der Vereinsvorstand einen kommisarischen Abteilungsleiter aus seinen Reihen bestimmen, der amtiert bis evtl. ein neuer Abteilungleiter aus der Abteilung selbst gewählt werden kann. Unsere Satzung enthält für diesen Fall keine Regelung.
Danke für Antworten,
Vereiner

Re: Abteilungsleitung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 17.03.2013

Wenn die Satzung das nicht regelt, ist im Zweifel die Mitgliederversammlung zuständig - zumal wenn auch die Einrichtung von Abteilungen in ihre Zuständigkeit fällt.