Re: Rücktritt mehrerer Mitglieder der Vorstandschaft
von: ugoetze ()
Datum: 02.11.2012
> Leider hat sich dann
> eine Situation ergeben, in welcher sich der 1.
> Vorstand und der Kassier entschieden von Ihren
> Ämtern zurück zu treten. Dieses wurde von beiden
> mündlich in einer Vorstandssitzung bekundet. Der
> 1. Vorsitzende trat sofort zurück, der Kassier
> nannte eine Frist bis zur nächsten Versammlung im
> März um einen Nachfolger zu finden.
damit ist der 1. Vorsitzende mit sofortiger Wirkung zurückgetreten. Der Vorstand muss nach der Satzung aus den Reihen der Mitglieder einen neuen 1. Vorsitzenden bestimmen.
> 2 Tage später erhielt der Kassier einen Brief des 2. Vorstandes
> und des Schriftführers, mit der Aufforderung, den
> Rücktritt schriftlich zu bekunden und der Frage
> das Amt kommissarisch weiter zu führen, mit
> Fristsetzung zur Beantwortung.
> Hierzu nun folgende Fragen:
> 1. Ist der Kassier verpflichtet auf dieses
> Schreiben zu antworten?
Er muss nicht antworten, aber es schadet auch nichts. Er ist weiter im Amt, da sein Rücktritt erst zur nächsten MV erklärt worden ist. Damit ist er auch weiterhin für die Erledigung seiner Aufgaben zuständig.
> 2. Muss eine Neuwahl der Vorstandschaft durch die
> Mitgliederversammlung stattfinden, da mittlerweile
> 3 von 4 gewählten Vorstandsmittgliedern
> zurückgetreten sind?
Nein, die MV muss nicht zwingend eine Wahl durchführen, da Ihre Satzung die Selbstergänzung zulässt. Es kann aber sinnvoll sein, dass der Vorstand insgesamt sich bereits jetzt - also vor Ablauf der 3-jährigen Wahlperiode - zur Wahl stellt, im Sinne einer Vertrauenserklärung.
> 3. Wie sieht es mit der Geschäftsfähigkeit des
> verbliebenen Rests der Vorstandschaft aus?
Wenn alle Positionen besetzt ist, ist der Vorstand beschlussfähig. Geschäftsfähig ist, wenn ausreichende Vorstandsmitglieder nach § 26 BGB vorhanden sind.
> 4. Wie kann Vorgegangen werden, wenn sich aus den
> Mitgliedern kein neuer Kassier gewonnen werden
> kann. (Der Verein hat unteranderem einen
> Vorsteuerpflichtigen Geschäftsbetrieb)
Dann sollte überlegt werden, inwieweit die Buchführung oder ähnliches auf bezahlte Mitglieder ausgelagert werden.
> 5. Wer kann in dieser Situation eine
> Mitgliederversammlung einberufen?
Das steht in der Satzung.
Da der Vorstand bei Nachnominierung eines 1. Vorsitzenden vollständig besetzt ist, muss keine außerordentliche MV einberufen werden.
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