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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Rücktritt mehrerer Mitglieder der Vorstandschaft
von: Wühlmaus ()
Datum: 01.11.2012

Hallo,
ich habe folgende Fragen bzgl. eines Rücktrittes in der Vorstandschaft. Unsere Satzung regelt folgendes:
„Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren, vom Tage der Wahl an gerechnet, gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, so wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied (aus den Reihen der Vereinsmitglieder) für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen.“
Zusätzlich ist folgendes geregelt:
„Der Vorstand i. S. d. § 26 BGB besteht aus
a) dem 1. Vorsitzenden
b) dem 2. Vorsitzenden
c) dem Kassier
d) dem Schriftführer
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich jeweils durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinschaftlich vertreten.“
Nun ist folgende Situation eingetreten:
Im ersten Halbjahr dieses Jahres ist der 2. Vorsitzende zurückgetreten, es wurde gemäß Satzung ein Ersatzmitglied gewählt. Leider hat sich dann eine Situation ergeben, in welcher sich der 1. Vorstand und der Kassier entschieden von Ihren Ämtern zurück zu treten. Dieses wurde von beiden mündlich in einer Vorstandssitzung bekundet. Der 1. Vorsitzende trat sofort zurück, der Kassier nannte eine Frist bis zur nächsten Versammlung im März um einen Nachfolger zu finden. 2 Tage später erhielt der Kassier einen Brief des 2. Vorstandes und des Schriftführers, mit der Aufforderung, den Rücktritt schriftlich zu bekunden und der Frage das Amt kommissarisch weiter zu führen, mit Fristsetzung zur Beantwortung.
Hierzu nun folgende Fragen:
1. Ist der Kassier verpflichtet auf dieses Schreiben zu antworten?
2. Muss eine Neuwahl der Vorstandschaft durch die Mitgliederversammlung stattfinden, da mittlerweile 3 von 4 gewählten Vorstandsmittgliedern zurückgetreten sind?
3. Wie sieht es mit der Geschäftsfähigkeit des verbliebenen Rests der Vorstandschaft aus?
4. Wie kann Vorgegangen werden, wenn sich aus den Mitgliedern kein neuer Kassier gewonnen werden kann. (Der Verein hat unteranderem einen Vorsteuerpflichtigen Geschäftsbetrieb)
5. Wer kann in dieser Situation eine Mitgliederversammlung einberufen?

Ich weis, das sind viele Fragen, aber ich wäre dankbar, wenn ich bald eine Rückmeldung hierzu erhalten würde.
Vielen Dank

Re: Rücktritt mehrerer Mitglieder der Vorstandschaft
von: ugoetze ()
Datum: 02.11.2012

> Leider hat sich dann
> eine Situation ergeben, in welcher sich der 1.
> Vorstand und der Kassier entschieden von Ihren
> Ämtern zurück zu treten. Dieses wurde von beiden
> mündlich in einer Vorstandssitzung bekundet. Der
> 1. Vorsitzende trat sofort zurück, der Kassier
> nannte eine Frist bis zur nächsten Versammlung im
> März um einen Nachfolger zu finden.
damit ist der 1. Vorsitzende mit sofortiger Wirkung zurückgetreten. Der Vorstand muss nach der Satzung aus den Reihen der Mitglieder einen neuen 1. Vorsitzenden bestimmen.
> 2 Tage später erhielt der Kassier einen Brief des 2. Vorstandes
> und des Schriftführers, mit der Aufforderung, den
> Rücktritt schriftlich zu bekunden und der Frage
> das Amt kommissarisch weiter zu führen, mit
> Fristsetzung zur Beantwortung.
> Hierzu nun folgende Fragen:
> 1. Ist der Kassier verpflichtet auf dieses
> Schreiben zu antworten?
Er muss nicht antworten, aber es schadet auch nichts. Er ist weiter im Amt, da sein Rücktritt erst zur nächsten MV erklärt worden ist. Damit ist er auch weiterhin für die Erledigung seiner Aufgaben zuständig.
> 2. Muss eine Neuwahl der Vorstandschaft durch die
> Mitgliederversammlung stattfinden, da mittlerweile
> 3 von 4 gewählten Vorstandsmittgliedern
> zurückgetreten sind?
Nein, die MV muss nicht zwingend eine Wahl durchführen, da Ihre Satzung die Selbstergänzung zulässt. Es kann aber sinnvoll sein, dass der Vorstand insgesamt sich bereits jetzt - also vor Ablauf der 3-jährigen Wahlperiode - zur Wahl stellt, im Sinne einer Vertrauenserklärung.
> 3. Wie sieht es mit der Geschäftsfähigkeit des
> verbliebenen Rests der Vorstandschaft aus?
Wenn alle Positionen besetzt ist, ist der Vorstand beschlussfähig. Geschäftsfähig ist, wenn ausreichende Vorstandsmitglieder nach § 26 BGB vorhanden sind.
> 4. Wie kann Vorgegangen werden, wenn sich aus den
> Mitgliedern kein neuer Kassier gewonnen werden
> kann. (Der Verein hat unteranderem einen
> Vorsteuerpflichtigen Geschäftsbetrieb)
Dann sollte überlegt werden, inwieweit die Buchführung oder ähnliches auf bezahlte Mitglieder ausgelagert werden.
> 5. Wer kann in dieser Situation eine
> Mitgliederversammlung einberufen?
Das steht in der Satzung.
Da der Vorstand bei Nachnominierung eines 1. Vorsitzenden vollständig besetzt ist, muss keine außerordentliche MV einberufen werden.
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