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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Bekanntmachungen
von: Vereinsvorsitzender ()
Datum: 27.10.2012

Hallo, unser Sportverein beabsichtigt im Jahr 2013 auch Kurse/Workshops für Zumba® für
Kids und AROHA® zum Kennenlernen anzubieten. Für die Bekanntmachung der Kurse/Workshops wollen wir uns der Amtsblätter der umliegenden Städte bedienen. Nun wollen wir aber auch keine Urheberrechte bzw. vielleicht Lizenzrechte verletzen. Unsere Übungsleiter/ Instructor, sind im Besitz und haben die notwendigen Lizenzen/Zertifikate erworben bzw. an den Lehrgängen teilgenommen.
Besteht die Gefahr einer urheberrechtlichen Verletzung wenn wir die Kurse in dieser Form (Zumba® für Kids und AROHA® zum Kennenlernen) bekanntmachen?
Danke für die Antwort.

Re: Bekanntmachungen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 30.10.2012

Hier gilt das Gleiche wie z.B. beim Verkauf eines Mercedes: Dass Sie die Marke nennen, ist zulässig, solange Sie nicht den Anschein erwecken, Sie würden für den Markeninhaber stehen.