Re: Rechnungen ohne Absprache zahlen
von: ugoetze ()
Datum: 11.10.2012
Ob der Geschäftsführer Rechnungen bezahlen darf, hängt vom Umfang seiner internen Vollmacht ab. Wenn die Rechnungen berechtigt und fällig waren, ist in der Bezahlung keine Pflichtverletzung seiner Aufgaben zu erkennen.
Die Pflichtverletzung hat dann derjenige begangen, der die Aufträge veranlasst hat, obwohl der Verein nicht über ausreichende Mittel verfügt.