Re: Verstoß gegen Vereinssatzung! Was kann ich jetzt machen?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 25.07.2012
Wenn zu der Sitzung nicht ordnungsgemäß eingeladen wurde, sind die dort gefällten Beschlusse zwar nicht austomatisch unwirksam (nichtig), aber anfechtbar. Sie müssen die Beschlüsse also zunächst anfechten - am besten schriftlich (Einschreiben) gegenüber dem Vorstand. Zudem können sie das Vereinsregister informieren, dass die Beschlüsse nicht ordnungsgemäß zustande kamen. Ein formelles Antragsrecht haben Sie dort nicht, aber das Gericht wird die Einwände prüfen.
Schließlich können Sie, wenn es nicht anders geht, ein staatliches Gericht anrufen, also Klage einreichen.
Es wird aber vielleicht schon genügen, wenn Sie den Vorstand auf diese Option hinweisen.