Re: Auto für die Mensa
von: ugoetze ()
Datum: 18.06.2012
Eine einfache Kostenübernahmen ist nicht zulässig, da damit zugleich die Privatfahrten des Kochs finanziert werden.
Folgende Möglichkeiten gibt es:
Mit dem Koch wird vereinbart, dass er die nachgewiesenen Kilometer abrechnet. Die Reparaturkosten werden durch einen Vorschuss bezahlt und mit den Kilometerabrechnungen verrechnet. Der Vorschuss ist sachlich gerechtfertigt, wenn der Verein keine andere Möglichkeit hat, die notwendigen Fahrten für den Verein durchzuführen.
Eine weitere Möglichkeit ist die Anschaffung dieses oder eines anderen Fahrzeugs, welches ausschließlich für Vereinsfahrten genutzt wird.