Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Haftung bei Veranstaltung (Verletzung Teilnehmer)
von: Wolfgang ()
Datum: 10.06.2012

Hallo,

ich kann mir zwar nicht vorstellen, dass diese Frage so noch nicht aufgetaucht ist, aber ich habe bei der Suche im Forum dazu nichts gefunden.

Es geht um die Haftung des (gemeinnützigen) Vereins bzw die Notwendigkeit einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Unser Verein führt erlebnispädagogische Trainingskurse durch. Wenn sich bei einer Aktion (nichts aussergewöhnliches) zb. einem Fangspiel, ein Teilnehmer verletzt, müssen wir als Verein (oder der Trainer oder gar der Vorstand persönlich) dann haften? Könnte sich zb die Krankenkasse mit Schadenersatz an uns wenden? Und wenn der eingetragene Verein nur mit dem Vereinsvermögen haftet, was ist, wenn es im Verein nix zu holen gibt? Braucht man für solche Fälle eine Vereinshaftpflichtversicherung?

Danke schonmal
Wolfgang

Re: Haftung bei Veranstaltung (Verletzung Teilnehmer)
von: ugoetze ()
Datum: 11.06.2012

Der Verein ist für die Aktivitäten während seiner Veranstaltungen verantwortlich. Daher ist eine Vereinshaftpflicht zwingend anzuraten. In dieser Haftpflicht sollen die durchgeführten Veranstaltungen aufgeführt sein, damit die Einbeziehung in der Versicherungsschutz eindeutig ist.

Re: Haftung bei Veranstaltung (Verletzung Teilnehmer)
von: Wolfgang ()
Datum: 12.06.2012

Hallo!

o.k. danke für die Antwort. Würde der Verein (für den Fall, dass keine Versicherung besteht) ausschließlich mit dem Vereinsvermögen haften? Oder gibt es eine erweiterte, Durchgriffs- oder Gesamtschuldnerische Haftung.

Wolfgang

Re: Haftung bei Veranstaltung (Verletzung Teilnehmer)
von: ugoetze ()
Datum: 13.06.2012

Im Normalfall haftet das Vereinsvermögen. Dies gilt auch bei leichter Fahrlässigkeit von Vorstandsmitgliedern. (§ 31 a BGB)
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet im Aussenverhältnis neben dem Verein auch der Handelnde. Im Innenverhältnis kann der Verein bei dem grob fahrlässig Handelnden möglicherweise Regress nehmen.

Ich kann mir vorstellen, dass bei gefahrgeneigten Aktivitäten der Nichtabschluss einer Haftpflichtversicherung als grobe Fahrlässigkeit anzusehen ist.

Re: Haftung bei Veranstaltung (Verletzung Teilnehmer)
von: Wolfgang ()
Datum: 13.06.2012

ugoetze schrieb:
-------------------------------------------------------
>
> Ich kann mir vorstellen, dass bei gefahrgeneigten
> Aktivitäten der Nichtabschluss einer
> Haftpflichtversicherung als grobe Fahrlässigkeit
> anzusehen ist.


Hallo,
ja, letzteres klingt nachvollziehbar.
Herzlichen Dank für die Beantwortung.

Wolfgang