TOP / Vorstandswahlen verschieben
von: Ignotus ()
Datum: 10.06.2012
Hallo,
Mitte Mai haben der 1. und 2. Vorsitzende unseres Kindergarten-Vereins in einer Vorstandssitzung ihren sofortigen Rücktritt erklärt (eine Kurzschlussreaktion, wie sie später Dritten gegenüber äußerten). Der 1. Vorsitzende pflegte stets ohne Beschlüsse und nach dem 4-Augen-Prinzip zu aggieren, wodurch er von 2 übrigen Vorstandsmitgliedern teils erfolglos in die Schranken gewiesen wurde.
Ende Mai wurden von den 2 übrigen Vorstandsmitgliedern eine Einladung zur Mitgliederversammlung u.a. mit TOP "Beschluss Satzungsneufassung" und "Vorstandswahlen" verschickt.
Vor der Mitgliederversammlung wurde vereinbart, dass die Versammlung durch den 1. Vorsitzenden geleitet wird.
Nachdem die TOP von "Beschluss Satzungsneufassung" in "Beratung und Beschluss Satzungsneufassung" geändert worden ist, wurde die Satzungsneufassung Punkt für Punkt beraten.
Da der 1. Vorsitzende der Meinung war, dass nach ausführlicher Beratung über die Satzungsneufassung der Beschluss auf Grund fortgeschrittender Zeit (etwa 22:00 Uhr) vertagt werden sollte, schlug er vor, den Beschluss zur Satzungsneufassung UND die Vorstandswahlen um 3 Monate (Ende August) zu vertagen.
Da die Masse der Mitglieder für eine Verschiebung stimmten, fielen der "Beschluss Satzungsneufassung" nebst "Vorstandswahlen" an diesem Tag aus, ohne überhaupt den genauen Hintergrund der Problematik zu kennen. Der 1. Vorsitzende verschwieg derartiges immer absichtlich.
Da die aktuelle Satzung (von 1984) jedoch rechtlich zweifelhaft ist und das Vereinsregister schon inoffiziel dringend empfohlen hatte, eine Satzungsneufassung zu beschließen und parallel die Satzung hinsichtlich der Gemeinnützigkeit nicht den Anforderungen der Anlage 1 zu § 60 Abgabenordnung entspricht (Satzung ist ja von 1984), ist es meines Erachtens nicht rechtens, diese TOP um 3 Monate zu vertagen, mit dem Hindergrund, dass im neuen Kindergartenjahr dann auch die neuen Eltern mitbestimmten können. Die Neuen können aber schon gar nicht bis dahin ordentlich Mitglied werden, da sie sich leider paradoxerweise lt. Satzung in einer Mitgliederversammlung vorstellen müssen und 2/3 der Mitglieder dem Mitgl.-Antrag zustimmen müssen.
Zudem ist ein Teil der jetzigen Eltern nur noch bis Ende dieses Kindergartenjahres Mitglied.
Lt. Satzung: "Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit solange im Amt, bis ihre Nachfolger gewählt sind und ihre Amtstätigkeit aufnehmen können."
Für mich liegt hier ein Rücktritt von einem Rücktritt vor, der nicht zulässig ist. Ein Teil der Vorstandsmitglieder treten zurück, eine MV mit Zweck Vorstandswahl wird einberufen (ein Rücktritt berührt das Vereinsinteresse) und eben dieser Gegenstand wird verschoben auf einen Zeitpunkt, wo sich auch die Mitgliederversammlung anders zusammensetzen wird.
Für eine kleine Beratung/Idee bedanke ich mich schon jetzt.
Gruß
Ignotus