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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
TOP / Vorstandswahlen verschieben
von: Ignotus ()
Datum: 10.06.2012

Hallo,

Mitte Mai haben der 1. und 2. Vorsitzende unseres Kindergarten-Vereins in einer Vorstandssitzung ihren sofortigen Rücktritt erklärt (eine Kurzschlussreaktion, wie sie später Dritten gegenüber äußerten). Der 1. Vorsitzende pflegte stets ohne Beschlüsse und nach dem 4-Augen-Prinzip zu aggieren, wodurch er von 2 übrigen Vorstandsmitgliedern teils erfolglos in die Schranken gewiesen wurde.
Ende Mai wurden von den 2 übrigen Vorstandsmitgliedern eine Einladung zur Mitgliederversammlung u.a. mit TOP "Beschluss Satzungsneufassung" und "Vorstandswahlen" verschickt.

Vor der Mitgliederversammlung wurde vereinbart, dass die Versammlung durch den 1. Vorsitzenden geleitet wird.
Nachdem die TOP von "Beschluss Satzungsneufassung" in "Beratung und Beschluss Satzungsneufassung" geändert worden ist, wurde die Satzungsneufassung Punkt für Punkt beraten.
Da der 1. Vorsitzende der Meinung war, dass nach ausführlicher Beratung über die Satzungsneufassung der Beschluss auf Grund fortgeschrittender Zeit (etwa 22:00 Uhr) vertagt werden sollte, schlug er vor, den Beschluss zur Satzungsneufassung UND die Vorstandswahlen um 3 Monate (Ende August) zu vertagen.

Da die Masse der Mitglieder für eine Verschiebung stimmten, fielen der "Beschluss Satzungsneufassung" nebst "Vorstandswahlen" an diesem Tag aus, ohne überhaupt den genauen Hintergrund der Problematik zu kennen. Der 1. Vorsitzende verschwieg derartiges immer absichtlich.

Da die aktuelle Satzung (von 1984) jedoch rechtlich zweifelhaft ist und das Vereinsregister schon inoffiziel dringend empfohlen hatte, eine Satzungsneufassung zu beschließen und parallel die Satzung hinsichtlich der Gemeinnützigkeit nicht den Anforderungen der Anlage 1 zu § 60 Abgabenordnung entspricht (Satzung ist ja von 1984), ist es meines Erachtens nicht rechtens, diese TOP um 3 Monate zu vertagen, mit dem Hindergrund, dass im neuen Kindergartenjahr dann auch die neuen Eltern mitbestimmten können. Die Neuen können aber schon gar nicht bis dahin ordentlich Mitglied werden, da sie sich leider paradoxerweise lt. Satzung in einer Mitgliederversammlung vorstellen müssen und 2/3 der Mitglieder dem Mitgl.-Antrag zustimmen müssen.
Zudem ist ein Teil der jetzigen Eltern nur noch bis Ende dieses Kindergartenjahres Mitglied.

Lt. Satzung: "Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit solange im Amt, bis ihre Nachfolger gewählt sind und ihre Amtstätigkeit aufnehmen können."
Für mich liegt hier ein Rücktritt von einem Rücktritt vor, der nicht zulässig ist. Ein Teil der Vorstandsmitglieder treten zurück, eine MV mit Zweck Vorstandswahl wird einberufen (ein Rücktritt berührt das Vereinsinteresse) und eben dieser Gegenstand wird verschoben auf einen Zeitpunkt, wo sich auch die Mitgliederversammlung anders zusammensetzen wird.

Für eine kleine Beratung/Idee bedanke ich mich schon jetzt.
Gruß
Ignotus

Re: TOP / Vorstandswahlen verschieben
von: ugoetze ()
Datum: 11.06.2012

Nach dem Rücktritt des 1. Vorsitzenden ist dieser nicht mehr im Amt. Es hätte ein Versammlungsleiter gewählt werden müssen. Der Entwurf der Satzugsneufassung ist mit der Einladung den Mitgliedern zur Kenntnis zu geben. Der Punkt Neuwahlen ist in die Tagesordnung aufzunehmen.

Re: TOP / Vorstandswahlen verschieben
von: Ignotus ()
Datum: 11.06.2012

Danke für die ersten Infos.
Nö, der 1. Vorsitzende macht "fleißig" weiter, wie er meint, da lt. Satzung "Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit solange im Amt, bis ihre Nachfolger gewählt sind und ihre Amtstätigkeit aufnehmen können."

Auf der TOP Liste standen u.a.
- Beschluss Satzungsneufassung (kommentierter Entwurf nebst aktuelle Satzung war natürlich der Einladung beigefügt)
- Vorstandswahlen

In der MV wurde beschlossen "Beschluss Satzungsneufassung" in "Beratung und Beschluss Satzungsneufassung" zu ändern -
a) schon das allein ist dämlich, da dem Beschluss eine Beratung/Diskussion vorausgehen sollte!
b) dann zu beschließen, dass der Beschluss um 3 Monate vertagt wird?!
c) und Vorstandswahlen wurden auch 3 Monate vertagt, obwohl 1. und 2. Vorsitzender Mitte Mai zurückgetreten sind.

Bin kurz davor, das Amtsgericht schriftlich zu informieren...
Ignotus

Re: TOP / Vorstandswahlen verschieben
von: ugoetze ()
Datum: 13.06.2012

Der erste Vorsitzende ist nach seinem Rücktritt nicht mehr im Amt und hat daher keinerlei Vorstandsprivilegien mehr. Der Vorstand des Vereins in seiner Eigenschaft als Organ ist nicht beschlussfähig und muss eine MV zur Neuwahl einberufen.

Re: TOP / Vorstandswahlen verschieben
von: Ignotus ()
Datum: 13.06.2012

Vielen Dank für die eindeutigen Antworten.
Dann muss ich mal schauen, ob und auf welche Art und Weise ich die Mitglieder darüber in Kenntniss setzte.

Gruß
Ignotus

p.s.
So, Amtsgericht ist informiert. Antwort wahrscheinlich nächste Woche....



Edited 1 time(s). Last edit at 19.06.2012 by Ignotus.

Re: TOP / Vorstandswahlen verschieben
von: Ignotus ()
Datum: 28.06.2012

Des Rätsels Lösung.
Antwort des Amtsgerichtes auf mein Schreiben mit der Bitte um Löschung meiner Person aus der Vereinsregister:

"Sehr geehrter Herr ...,
die verbliebenen Vorstandsmitglieder sind zur Anmeldung Ihres Ausscheides in notariell beglaubigter Form verpflichtet. Daher wurde mit Schreiben vom heutigen Tag der Verein aufgefordert, den Vorstandsposten des Kassierers zeitnah in der nächsten Mitgliederversammlung neu zu besetzen und den Wechsel in notariell beglaubigter Form anzumelden. Bis zur Anmeldung Ihres Ausscheidens durch zwei vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder kann Ihr Name daher aus dem Vereinsregister nicht gelöscht werden. Es kann erfahrungsgemäß davon ausgegangen werden, dass der Verein hierzu ca. 2 bis 3 Monate Zeit benötigt."

D.h., hätten mein Besitzer und ich direkt nach dem Rücktrit des 1.und 2. Vorsitzenden den Rücktritt über den Notar angemeldet, wären DIE gelöscht worden.
Wenn also jemand zurücktritt, dann müssen die übrigen das Ausscheiden über Notar anmelden.
Wenn das Vereinsregister davon erfährt, fordert es den Verein auf, die Löschung zu beantragen; falls diese nicht zwischenzeitlich erfolgte.
Das hätte allerdings an dem Vereinszustand nix geändert, da diese wiedergewählt worden wären - was mittlerweile auch gut so ist...

Gruß
Ignotus