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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
geschäftsführung
von: frida ()
Datum: 08.05.2012

Hallo,

ist der Verein/Vorstand/... verpflichtet, die Stelle des Geschäftsführers auszuschreiben oder kann diese "einfach so" besetzt werden? Wo ist das geregelt? Was ist sonst noch zu beachten?
In unserer Satzung steht dazu nur: "Der Vorstand ist befugt, für die nicht unmittelbar vorstandsbezogenen Geschäfte eine Person oder Institution mit geschäftsführenden Aufgaben befristet zu betrauen."

Danke und Gruß,
frida

Re: geschäftsführung
von: ugoetze ()
Datum: 08.05.2012

Der Vorstand ist - wenn in der Satzung oder einer Ordnung nichts weiteres geregelt ist - befugt einen Geschäftsführer einzustellen. Vorgaben sind nicht einzuhalten.