geschäftsführung
von: frida ()
Datum: 08.05.2012
Hallo,
ist der Verein/Vorstand/... verpflichtet, die Stelle des Geschäftsführers auszuschreiben oder kann diese "einfach so" besetzt werden? Wo ist das geregelt? Was ist sonst noch zu beachten?
In unserer Satzung steht dazu nur: "Der Vorstand ist befugt, für die nicht unmittelbar vorstandsbezogenen Geschäfte eine Person oder Institution mit geschäftsführenden Aufgaben befristet zu betrauen."
Danke und Gruß,
frida