Abwahl/Ablösung eines Vorstandsmitglieds
von: Ahnungslos ()
Datum: 24.04.2012
Hallo,
es stellt sich in unserem Verein (Kleingartenverein) die Frage, wie korrekt vorgegangen werden muß, um den im letzten Jahr gewählten 2. Vorstand abzulösen.
Hintergrund hierzu ist, dass diese Person seit seiner Wahl seinen Aufgaben nicht nach kommt (nach kommen kann da diese nicht verstanden werden) und seine Aufgaben aktuell vom 1. Vorstand und dem Kassier mit übernommen werden, damit der Betrieb aufrecht erhalten werden kann. Dieses ist den beiden neben ihren eigentlichen Aufgaben mittlerweile zuviel und sie möchten hier eine Veränderung der Situation herbeiführen. Die betroffene Person tritt aber leider auch nicht freiwillig zurück.
Welche Vorgehensweise ist rechtlich korrekt. In unserer Satzung steht zum Vorstand folgender Passus:
"Der Vorstand i. S. d. § 26 BGB besteht aus
a) dem 1. Vorsitzenden
b) dem 2. Vorsitzenden
c) dem Kassier
d) dem Schriftführer
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich jeweils durch zwei Mitglieder des
Vorstandes gemeinschaftlich vertreten.
Die Vereinigung mehrerer Vorstandsämter in einer Person ist unzulässig.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren,
vom Tage der Wahl an gerechnet, gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des
Vorstandes im Amt.
Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, so wählt der
Vorstand ein Ersatzmitglied (aus den Reihen der Vereinsmitglieder) für die restliche
Amtsdauer des Ausgeschiedenen."
Vielen dank für eine entsprechende Rückantwort, dieses würde seht helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ahnungslos