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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Übergabe Kassenbücher
von: Janki ()
Datum: 23.04.2012

Hallo,

Ich bin seit vor zwei Monaten der komplette Vorstand in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung gewechselt hat, bin ich Kassenwart in einem mittleren Verein (1500 Mitgl.).
Da die Übergabestimmung" etwas angespannt war, die Entfernung einmal quer durch Deutschland und der zu transportierende Krempel zwei Paletten ausmachte (also unmöglich per PKW), wurden die Unterlagen vom vorigen Schatzmeister per Spedition abgeholt, die wir beauftragt hatten.
Neben vielen weniger wichtigen Dingen gab es Kassenbücher der Jahre 2010 und 2011 (insgesamt 6 dicke Ordner).
Der Rest fehlt.
Auf Anfrage antwortet mein Vorgänger, dass er sich nicht erklären kann, wie das sein kann. Die Bücher müssen aber doch 10 Jahre aufbewahrt werden.
Eine Aufzeichnung der mit der Spedition gelieferten Dinge seinerseits gibt es nicht. Im Vorfeld, als es um die Organisation der Spedition ging, hieß es, es seien etwa 20 Bananen- und Umzugskartons. Angekommen sind über 30. Die Kassenbücher der zwei Jahre waren (zusammen mit anderen Unterlagen des Zeitraumes) genau ein Umzugskarton.
Er selbst war seit 2000 im Amt, es geht also nur um die Bücher aus seiner Amtszeit.

Was mache ich als neuer Schatzmeisternun, da die Bücher, die ich eigentlich aufbewahren muss, weg sind?

VG, Janki

Re: Übergabe Kassenbücher
von: ugoetze ()
Datum: 24.04.2012

Trotz der gesetzlichen Pflicht auf Aufbewahrung der Unterlagen für 10 Jahre, werden diese Unterlagen nur sehr selten benötigt. Ein Schaden für den Verein entsteht also erst, wenn sich aus der Nichtvorlage - meistens gegenüber dem Finanzamt - eine Steuernachzahlung bzw. Entzug der Gemeinnützigkeit ergibt.

Die Pflicht zur Aufbewahrung trifft den jeweiligen Vorstand. Der bisherige Vorstand muss die Unterlagen ordnungsgemäß übergeben. Daran mangelt es vorliegend.

Eine Klage auf Herausgabe der Unterlagen und die vorsorgliche Geltendmachung von zukünftigen Schadenersatzansprüchen würde den Verein absichern - insbesondere die Verjährung des Anspruchs verhindern.

Falls die Unterlagen verschwunden bleiben, kann auch ohne Klage im Wege einer Vereinbarung über den möglichen Schadenersatzanspruch der Anspruch des Vereins gesichert werden.

Re: Übergabe Kassenbücher
von: Janki ()
Datum: 15.05.2012

Vielen Dank für die Antwort.
Wir werden das so machen.

Re: Übergabe Kassenbücher
von: Hamster ()
Datum: 29.06.2012

ugoetze schrieb:
-------------------------------------------------------
....
>
> Die Pflicht zur Aufbewahrung trifft den jeweiligen
> Vorstand. Der bisherige Vorstand muss die
> Unterlagen ordnungsgemäß übergeben. Daran mangelt
> es vorliegend.
>

Hallo,

aus welcher Vorschrift/Rechtsquelle ergibt sich denn die Verpflichtung zur Übergabe der Unterlagen? Dass der Verein die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsvorschriften sicherstellen muss, ist klar. Aber wo steht die Pflicht zur Übergabe?

Freundliche Grüße

Hamster

Re: Übergabe Kassenbücher
von: Ignotus ()
Datum: 30.06.2012

§ 27 BGB - Bestellung und Geschäftsführung des Vorstands
(3) Auf die Geschäftsführung des Vorstands finden die für den Auftrag geltenden Vorschriften der §§ 664 bis 670 entsprechende Anwendung.

§ 667 BGB - Herausgabepflicht
Der Beauftragte ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben.

Re: Übergabe Kassenbücher
von: Hardy DD ()
Datum: 01.07.2012

aus welcher Vorschrift/Rechtsquelle ergibt sich denn die Verpflichtung zur Übergabe der Unterlagen? Dass der Verein die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsvorschriften sicherstellen muss, ist klar. Aber wo steht die Pflicht zur Übergabe?

Freundliche Grüße

Hamster

Die Pflicht zur Übergabe ergibt sich aus § 667 BGB "Herausgabepflicht".

Re: Übergabe Kassenbücher
von: Hardy ()
Datum: 01.07.2012

Hamster,
diese Herausgabepflicht ergibt sich aus § 667 BGB.