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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Satzungsänderung - Vermögen bei Vereinsauflösung
von: FHerrmann ()
Datum: 23.03.2012

Hallo, wir wollen unsere Satzung im Punkt "Auflösung des Vereins" nach den gültigen Regeln seit 2007 ändern. In diesem Zusammenhang möchten wir wissen, ob wir als Anfallsberechtigten auch die Stadt/Gemeinde angeben können.

Re: Satzungsänderung - Vermögen bei Vereinsauflösung
von: Hardy ()
Datum: 24.03.2012

Ein e.V. kann das Vereinsvermögen an die Gemeinde im Auflösungsfall übergeben. Maßgabe ist jedoch, dass die Gemeinde das nur an einen e.V. zu gemeinnützigen Zwecken übergeben darf und dies im Auflösungsparagrafen so fixiert ist. Besser ist es, dass ihr selbst in Kooperation mit der Gemeinde einen gemeinnützigen Verein "ausguckt". Stimmt das aber vorab mit Eurem Finanzamt und dem Vereinsregister ab.